PenguSense
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bitperts UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot PenguSense

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von PenguSense, die zwischen der

Bitperts UG (haftungsbeschränkt)
Essener Straße 100
04357 Leipzig

(nachfolgend „Bitperts“) und ihren Kunden geschlossen werden.

(2) PenguSense ist eine Lösung zur funkbasierten Erfassung, Übertragung, Darstellung und Dokumentation von Temperaturmesswerten sowie zur Benachrichtigung bei konfigurierten Temperaturabweichungen. Zum Leistungsumfang können insbesondere die Bereitstellung von Hardware, der Zugang zur PenguSense-Plattform sowie Alarmierungs-, Dokumentations- und Exportfunktionen gehören. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den darin vereinbarten Leistungen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bitperts hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Bitperts den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Bitperts stellt dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Pakets eine Kombination aus Webplattform, LoRaWAN-basierter Mess- und Übertragungstechnik, bereitgestellter Hardware sowie Benachrichtigungs-, Dokumentations- und Exportfunktionen zur Verfügung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich der dort bezeichneten Anlagen sowie diesen AGB. Im Angebot werden insbesondere das gebuchte Paket, die Anzahl der Kühlpunkte, die bereitgestellte Hardware, die vereinbarten Alarmierungswege, die Datenaufbewahrungsdauer und die Vergütung festgelegt.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen,
  2. das jeweilige Angebot einschließlich seiner Anlagen,
  3. diese AGB.

(3) Zu den vereinbarten Leistungen können insbesondere gehören:

  1. die Bereitstellung eines oder mehrerer LoRaWAN-Gateways sowie von Temperatursensoren oder externen Temperaturfühlern für die Dauer der Vertragslaufzeit;
  2. die funkbasierte Übertragung, Verarbeitung und zentrale Darstellung von Temperaturmesswerten;
  3. die Anzeige aktueller Messwerte, historischer Temperaturverläufe, verfügbarer Geräte- und Verbindungsstatus sowie von Alarmereignissen;
  4. die Konfiguration von Temperaturbereichen, Verzögerungszeiten, Hysteresen, Alarmempfängern und Eskalationsregeln im Rahmen der technisch verfügbaren Funktionen;
  5. Benachrichtigungen per E-Mail, WhatsApp, SMS oder automatisiertem Anruf, soweit der jeweilige Benachrichtigungsweg im gebuchten Paket oder Angebot enthalten und technisch verfügbar ist;
  6. die Erstellung und der Export von Berichten für ausgewählte Zeiträume im PDF- und/oder CSV-Format;
  7. technischer Support sowie Wartungs-, Fehleranalyse- und Sicherheitsmaßnahmen für die Plattform im vereinbarten Umfang.

(4) PenguSense ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der betrieblichen Eigenkontrolle und Dokumentation. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Auswahl geeigneter Kühlpunkte, die Festlegung angemessener Temperaturbereiche und Alarmparameter, die Bewertung von Abweichungen, die Durchführung erforderlicher Maßnahmen sowie die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden lebensmittelrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen.

PenguSense ersetzt keine fachliche oder sensorische Beurteilung von Lebensmitteln und keine Kontrollen, die nach den für den Kunden geltenden Vorschriften oder betrieblichen Vorgaben zusätzlich erforderlich sind.

(5) Die bereitgestellten Messgeräte sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht geeicht und werden nicht mit einer rückführbaren Kalibrierbescheinigung bereitgestellt. Sie sind nicht für Anwendungen bestimmt, bei denen gesetzlich geeichte Messgeräte vorgeschrieben sind.

Messbereich, Auflösung, Genauigkeit und Toleranzen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder den Herstellerangaben. Soweit für den konkreten Einsatzzweck eine Eichung, Kalibrierung oder regelmäßige messtechnische Überprüfung erforderlich ist, liegt deren Veranlassung in der Verantwortung des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung von Bitperts vereinbart wurde.

(6) Bitperts ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einzusetzen, insbesondere Hosting-, Telekommunikations-, Nachrichtenübertragungs- und Infrastrukturprovider.

Vereinbarte Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Datenstandort bleiben hiervon unberührt. Soweit Bitperts personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, richten sich der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter und die datenschutzrechtlichen Einzelheiten nach der gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

3. Vertragsschluss und Bereitstellung

(1) Produktdarstellungen, Preisübersichten und Beschreibungen auf der Website sind grundsätzlich unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Das Absenden eines Kontakt- oder Anfrageformulars begründet noch keinen Vertrag. Nach Prüfung der Anfrage kann Bitperts dem Kunden ein Angebot für das ausgewählte Paket in Textform übermitteln. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der PenguSense-Website abrufbar. Die für den Vertrag maßgebliche Fassung wird dem Kunden zusammen mit dem Angebot als Anlage zur Verfügung gestellt. Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot beschrieben. Individuelle Angaben im Angebot gehen diesen AGB vor.

(4) Bestandteil des Vertrags ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit über PenguSense personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Die Vereinbarung wird dem Kunden zusammen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt und muss vor Freischaltung der produktiven Nutzung abgeschlossen sein.

(5) Nach Vertragsabschluss prüft und konfiguriert Bitperts die vereinbarte Hardware, ordnet sie intern der Bestellung und dem Kundenunternehmen zu und versendet sie an den Kunden.

(6) Neue Kunden erhalten einen Aktivierungslink, einen Aktivierungscode oder ein vergleichbares sicheres Verfahren, über das sie ihr Kundenkonto aktivieren und persönliche Zugangsdaten festlegen können. Bestehende Kunden verwenden ihr vorhandenes Kundenkonto.

(7) Der Kunde erhält die für die Einrichtung erforderlichen Informationen. Nach erfolgreicher Authentifizierung ordnet er das bereitgestellte Hardware-Set seinem Unternehmenskonto und dem vorgesehenen Einsatzstandort zu und richtet die Kühlpunkte im PenguSense-Portal ein.

(8) Bitperts kann die Bereitstellung und Nutzbarkeit von geeigneten Funk-, Strom- und Internetverbindungen sowie der erforderlichen Mitwirkung des Kunden abhängig machen. Die laufende Überwachung wird nach Einrichtung der Kühlpunkte und Abschluss des geführten Funktionstests durch den Kunden aktiviert.

4. Bereitgestellte Hardware

(1) Gateways, Sensoren, Temperatursonden, Netzteile und sonstige bereitgestellte Geräte bleiben im Eigentum von Bitperts. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zum vertragsgemäßen Gebrauch.

(2) Der Kunde darf die Hardware ohne vorherige Zustimmung von Bitperts weder veräußern, vermieten, verpfänden, öffnen, manipulieren, mit nicht freigegebener Firmware versehen noch Dritten dauerhaft überlassen. Ausgenommen ist ein von Bitperts freigegebener Batteriewechsel, den der Kunde mit einer von Bitperts bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Batterie nach der bereitgestellten Anleitung durchführt.

(3) Die Hardware ist nach den Installations- und Betriebshinweisen zu montieren und vor Feuchtigkeit, mechanischer Beschädigung, unzulässigen Temperaturen, Abschirmung durch Metall sowie sonstigen schädlichen Einflüssen zu schützen, soweit diese nicht bestimmungsgemäß sind.

(4) Normale, vertragsgemäße Abnutzung einschließlich der gewöhnlichen Batterieentladung trägt Bitperts. Bei einem angezeigten niedrigen Batteriestand stellt Bitperts dem Kunden im üblichen Austauschprozess eine geeignete Ersatzbatterie ohne gesondertes Entgelt bereit.

(5) Der Kunde führt einen freigegebenen Batteriewechsel zeitnah nach der bereitgestellten Anleitung durch und befolgt die mitgeteilten Rückgabe- oder Entsorgungshinweise für die entnommene Batterie. Eine gesonderte Bestätigung des Austauschs im PenguSense-Portal ist nicht erforderlich.

(6) PenguSense kann anhand nachfolgender Geräteübertragungen erkennen, ob der Sensor den ordnungsgemäßen Betrieb wieder aufgenommen hat. Gelingt der Batteriewechsel nicht oder nimmt der Sensor den ordnungsgemäßen Betrieb danach nicht wieder auf, kann Bitperts einen vorkonfigurierten Ersatzsensor bereitstellen. Der Kunde hat den ausgetauschten Sensor nach den Rückgabehinweisen an Bitperts zurückzusenden.

(7) Für Verlust oder Beschädigung, die der Kunde, seine Beschäftigten oder sonstige von ihm eingesetzte Personen zu vertreten haben, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden durch nicht freigegebene Batterien, unsachgemäßes Öffnen oder einen von der Anleitung abweichenden Austausch.

(8) Störungen, Beschädigungen oder der Verlust von Hardware sind Bitperts unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat Bitperts die Prüfung, Wartung, Reparatur oder den Austausch zu ermöglichen.

(9) Nach Vertragsende ist die Hardware spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig, transportsicher verpackt und in ordnungsgemäßem Zustand an die von Bitperts benannte Adresse zurückzusenden, sofern Bitperts keine Abholung oder andere Rückgabeform anbietet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, sofern Bitperts keine kostenfreie Rücksendemöglichkeit bereitstellt oder im Angebot etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(10) Bei verspäteter Rückgabe kann Bitperts nach vorheriger Mahnung eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Bei nicht zurückgegebener oder vom Kunden zu vertretender nicht mehr nutzbarer Hardware kann Bitperts den Zeitwert beziehungsweise die erforderlichen Wiederbeschaffungs- und Aufbereitungskosten berechnen.

5. Installation, Standort und technische Voraussetzungen

(1) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Hardware für die Nutzung mit PenguSense vorbereitet und an den Kunden versendet. Der Kunde aktiviert die Hardware anhand der bereitgestellten Anleitung, ordnet sie seinem Unternehmenskonto, dem vorgesehenen Einsatzstandort und den jeweiligen Kühlpunkten zu und führt die erforderliche Montage durch.

Eine Vor-Ort-Installation, individuelle Einrichtung oder bauliche Montage durch Bitperts ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, benötigt das bereitgestellte LoRaWAN-Gateway am Einsatzort eine dauerhafte Stromversorgung sowie einen geeigneten lokalen Netzwerkzugang mit Internetverbindung.

Der Kunde stellt diese Voraussetzungen auf eigene Kosten bereit und hält sie während der Vertragslaufzeit funktionsfähig. Er sorgt insbesondere dafür, dass die Datenübertragung des Gateways nicht durch Netzwerk-, Firewall- oder Sicherheitseinstellungen verhindert wird.

Die jeweils erforderlichen technischen Anforderungen an Netzwerkanschluss und Internetzugang werden dem Kunden vor der Einrichtung mitgeteilt.

(3) Die Funkabdeckung und Übertragungsqualität können insbesondere durch bauliche Gegebenheiten, Metallflächen, Kühlzellen, Wände, Abschirmungen, Störquellen, Entfernungen sowie die Positionierung von Sensoren und Gateways beeinflusst werden.

Eine standortbezogene Funkabdeckung kann vor der Installation nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der nach der Installation durchzuführende Funktionstest dient dazu, die zum Zeitpunkt des Tests erkennbaren technischen Zustände und eingerichteten Alarmwege zu überprüfen. Er stellt keine Zusicherung einer dauerhaft störungsfreien Funkabdeckung oder Datenübertragung dar.

Ergibt sich, dass für eine zuverlässige Abdeckung eine veränderte Positionierung oder zusätzliche Hardware erforderlich ist, informiert Bitperts den Kunden. Die Bereitstellung zusätzlicher, nicht vom gebuchten Paket umfasster Hardware bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Der Kunde installiert und positioniert die Hardware entsprechend den bereitgestellten Anleitungen und den für die Geräte geltenden Einsatzbedingungen. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass Funkmodule, Gateways, Sensoren, externe Temperaturfühler und Leitungen nicht ungeeigneten Temperaturen, Feuchtigkeit, mechanischer Belastung oder sonstigen Umgebungsbedingungen ausgesetzt werden.

Nach der Einrichtung hat der Kunde den vorgesehenen Funktionstest gemäß Abschnitt 7 vollständig durchzuführen.

(5) Änderungen des Einsatzstandorts, der Gerätepositionierung, der Netzwerkanbindung oder der baulichen Umgebung, die die Messung oder Funkübertragung beeinflussen können, sind vom Kunden im PenguSense-Portal nachzuführen beziehungsweise Bitperts mitzuteilen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

Kann eine Änderung die Messwertübertragung, Funkverbindung oder Alarmierung wesentlich beeinflussen, muss der Kunde den vorgesehenen Funktionstest erneut durchführen.

(6) Soweit für vereinbarte Vor-Ort-Leistungen, Fehleranalysen, Wartungs-, Austausch- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich, gewährt der Kunde Bitperts oder von Bitperts beauftragten Personen nach vorheriger Abstimmung und zu angemessenen Zeiten Zugang zu den betroffenen Standorten und Geräten.

Dabei sind die dem Kunden rechtzeitig mitgeteilten betrieblichen Sicherheits-, Hygiene- und Zutrittsanforderungen zu beachten.

(7) Herstellerkennzeichnungen, Seriennummern, DevEUIs, Gateway-IDs und sonstige Identifikationsmerkmale der bereitgestellten Hardware dürfen nicht entfernt, verändert, unkenntlich gemacht oder dauerhaft überklebt werden. Im Übrigen gelten für technische Veränderungen an Hardware und Firmware die Regelungen in Abschnitt 4.

6. Messwerte, Temperaturbereiche und Statusanzeigen

(1) Die Mess-, Übertragungs-, Verarbeitungs- und Benachrichtigungsintervalle richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der verwendeten Hardware und der Gerätekonfiguration. Diese Intervalle können voneinander abweichen.

Eine sekundengenaue, kontinuierliche oder unterbrechungsfreie Messung und Übertragung in Echtzeit ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart und von der eingesetzten Technik unterstützt wird.

(2) Die angezeigten Messwerte sind punktuelle Temperaturmessungen am jeweiligen Standort des Sensors oder Temperaturfühlers. Sie geben nicht notwendigerweise die Temperatur des gesamten Kühlbereichs, sämtlicher eingelagerter Waren oder die Kerntemperatur einzelner Lebensmittel wieder.

Die Messwerte können insbesondere durch die Positionierung des Sensors oder Fühlers, Luftströmungen, Türöffnungen, Beladung, Abtauvorgänge, Temperaturverteilung, thermische Trägheit, Funkbedingungen, Gerätezustand sowie die in den Produkt- oder Herstellerangaben genannten Mess- und Gerätetoleranzen beeinflusst werden.

(3) Der Kunde ist für die Auswahl, Prüfung und fortlaufende Aktualisierung der für seinen Betrieb, seine Waren und seine Prozesse geeigneten oberen und unteren Temperaturgrenzen, Verzögerungszeiten und sonstigen Alarmparameter verantwortlich.

Allgemeine technische Hinweise oder Empfehlungen von Bitperts ersetzen keine rechtliche, hygienische, lebensmitteltechnologische oder sonstige fachliche Beratung, sofern eine solche Beratung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Verantwortung von Bitperts für die vertragsgemäße technische Verarbeitung der vom Kunden gespeicherten Einstellungen bleibt unberührt.

(4) Statusanzeigen wie „Im Bereich“, „Abweichung“, „zu warm“ oder „zu kalt“ beziehen sich ausschließlich auf den zuletzt erfolgreich verarbeiteten Messwert und die für den jeweiligen Kühlpunkt konfigurierten Regeln.

Sie enthalten keine eigenständige Aussage darüber, ob Lebensmittel rechtlich oder tatsächlich sicher, verkehrsfähig, genusstauglich oder weiterhin verwendbar sind. Die fachliche Bewertung einer Temperaturabweichung und die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen obliegen dem Kunden.

(5) Jeder Messwert ist dem Zeitpunkt seiner Erfassung beziehungsweise seines Empfangs zugeordnet. Der Kunde hat bei der Bewertung eines Status auch den Zeitpunkt des letzten Messwerts sowie vorhandene Geräte-, Verbindungs- oder Offline-Hinweise zu berücksichtigen.

Ein auf einem früheren Messwert beruhender Status „Im Bereich“ schließt nicht aus, dass nach diesem Zeitpunkt eine Temperaturabweichung eingetreten ist.

(6) Zur Vermeidung kurzfristiger oder technisch bedingter Fehlalarme können insbesondere die Mindestdauer einer Abweichung, Alarmverzögerungen, Hysteresen, Wiederholungsintervalle und Eskalationsstufen konfiguriert werden.

Aufgrund dieser Einstellungen kann zwischen dem ersten außerhalb des konfigurierten Temperaturbereichs liegenden Messwert und der Auslösung einer Benachrichtigung eine festgelegte Zeitspanne liegen. Eine Benachrichtigung wird erst ausgelöst, wenn die jeweils konfigurierten Alarmbedingungen erfüllt sind.

7. Alarmierung und Funktionstest

(1) Die vertraglich verfügbaren Alarmkanäle und Eskalationsfunktionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der vom Kunden innerhalb der verfügbaren Funktionen gewählten Konfiguration.

Eine Benachrichtigung wird ausgelöst, wenn die für den jeweiligen Kühlpunkt konfigurierten Alarmbedingungen erfüllt sind.

(2) Bitperts schuldet die ordnungsgemäße technische Erzeugung und den Versand der konfigurierten Benachrichtigung beziehungsweise deren Übergabe an den für den gewählten Alarmkanal eingesetzten Kommunikationsdienst.

Eine erfolgreiche Zustellung an das Endgerät, Kenntnisnahme, Bestätigung oder Reaktion des Empfängers ist nicht geschuldet. Diese kann insbesondere durch nicht von Bitperts zu vertretende Störungen oder Beschränkungen von Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen, Messenger- und Telefoniediensten, Endgeräten, Spamfiltern oder Empfängereinstellungen verhindert oder verzögert werden.

Die Verantwortlichkeit von Bitperts für von Bitperts zu vertretende Störungen sowie für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegten Kontaktdaten vollständig, richtig und aktuell sind und die vorgesehenen Empfänger über ihre Einbindung in die Alarmierung informiert wurden.

Der Kunde ist für das Vorliegen der erforderlichen datenschutz-, telekommunikations- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der von ihm ausgewählten Kontaktdaten und Alarmwege verantwortlich.

Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Empfänger die verwendeten Alarmkanäle technisch empfangen können und mit den betrieblich vorgesehenen Reaktions- und Eskalationsprozessen vertraut sind.

(4) Vor Aktivierung der laufenden Überwachung führt das PenguSense-Portal den Kunden durch einen Funktionstest. Dabei werden die verfügbaren technischen Statusinformationen angezeigt.

Der Kunde prüft und bestätigt insbesondere

  1. die Zuordnung und Montage der Hardware,
  2. die Übertragung und Anzeige von Messwerten,
  3. die von ihm festgelegten Temperaturbereiche und Alarmparameter,
  4. die hinterlegten Alarmempfänger und Eskalationsregeln sowie
  5. den Empfang einer ausdrücklich als Test gekennzeichneten Benachrichtigung über die aktivierten Alarmkanäle, soweit dies technisch unterstützt wird.

Nach wesentlichen Änderungen der Kontaktdaten, Alarmwege, Gerätepositionierung, Netzwerkanbindung oder sonstigen für die Alarmierung relevanten Einstellungen hat der Kunde den Funktionstest erneut durchzuführen.

(5) Der Funktionstest bestätigt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Tests bestehende technische Einrichtung und den vom Kunden bestätigten Empfang der Testbenachrichtigung.

Er stellt keine Kalibrierung, messtechnische Zertifizierung, dauerhafte Verfügbarkeitszusage oder fachliche Prüfung der Temperaturbereiche, Montageorte und betrieblichen Abläufe durch Bitperts dar. Ein erfolgreicher Funktionstest garantiert nicht die zukünftige Zustellung jeder Benachrichtigung.

(6) Die Alarmierung ist im üblichen Betriebsumfang des gebuchten Pakets enthalten.

Bei missbräuchlicher Nutzung, fehlerhafter Konfiguration oder dauerhaft außergewöhnlich hohem Alarmvolumen behält sich Bitperts vor, gemeinsam mit dem Kunden geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Alarmaufkommens oder eine individuelle Kostenregelung zu vereinbaren.

Zusätzliche nutzungsabhängige Entgelte entstehen nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Eine rückwirkende Berechnung zusätzlicher Entgelte findet nicht statt.

(7) Bei der Beurteilung, ob ein außergewöhnlich hohes Alarmvolumen vorliegt, sind insbesondere die Anzahl der vereinbarten Kühlpunkte, die Dauer und Häufigkeit der Alarmierungen, die verwendeten Alarmkanäle sowie die Ursache des Alarmaufkommens zu berücksichtigen.

Ein außergewöhnlich hohes Alarmvolumen kann insbesondere vorliegen, wenn über einen längeren Zeitraum eine die typische Nutzung des vereinbarten Pakets deutlich überschreitende Anzahl von Benachrichtigungen verursacht wird durch

  1. erkennbar ungeeignete oder fehlerhafte Grenzwerte und Alarmparameter,
  2. automatisierte oder offensichtlich zweckwidrige Testauslösungen,
  3. dauerhaft nicht behobene technische oder organisatorische Ursachen oder
  4. eine sonstige missbräuchliche Verwendung der Alarmierungsfunktionen.

Betriebsbedingte Temperaturabweichungen und angemessene Funktionstests gelten für sich allein nicht als missbräuchliche Nutzung.

(8) Ein außergewöhnlich hohes Alarmvolumen führt nicht automatisch zu einer Einschränkung der Alarmierung.

Bitperts wird den Kunden zunächst in Textform auf das festgestellte Alarmaufkommen und dessen erkennbare Ursachen hinweisen und ihm, soweit möglich, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung vorschlagen. Dem Kunden ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

Besteht die außergewöhnliche Belastung trotz des Hinweises und der angemessenen Abhilfefrist fort, darf Bitperts verhältnismäßige technische Schutzmaßnahmen ergreifen, soweit diese zur Sicherung der Stabilität, Sicherheit oder vertragsgemäßen Nutzbarkeit der Plattform für andere Kunden erforderlich sind. Die Maßnahmen sind auf den erforderlichen Umfang und die erforderliche Dauer zu begrenzen.

Bei einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Sicherheit oder Stabilität der Plattform oder bei offensichtlich missbräuchlicher Nutzung darf Bitperts vorläufige Schutzmaßnahmen auch ohne vorherige Abhilfefrist ergreifen. Bitperts informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

Die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

8. Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

  1. die bereitgestellte Hardware entsprechend den Anleitungen, Einsatzbedingungen und Sicherheitshinweisen zu montieren, zu betreiben und vor Verlust, Beschädigung sowie unbefugtem Zugriff zu schützen;
  2. die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Stromversorgung des Gateways, den lokalen Netzwerkzugang mit Internetverbindung sowie die sonstigen vereinbarten technischen Voraussetzungen bereitzustellen und aufrechtzuerhalten;
  3. die eingerichteten Kühlpunkte, Temperaturbereiche, Verzögerungszeiten, Alarmempfänger und Eskalationsregeln vor der Aktivierung sowie nach wesentlichen Änderungen fachlich zu prüfen;
  4. Warnungen zu niedrigem Batteriestatus, Verbindungsabbrüchen, ausbleibenden Messwerten und sonstigen Geräte- oder Systemhinweisen zeitnah zu prüfen und die erforderlichen beziehungsweise vereinbarten Maßnahmen zu veranlassen;
  5. bei Alarmen und erkannten Abweichungen die erforderlichen betrieblichen Prüfungen, Bewertungen und Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen;
  6. angemessene betriebliche Notfall-, Hygiene- und Kontrollprozesse vorzuhalten und PenguSense nicht als ausfallsicheres System oder als Ersatz für zusätzlich erforderliche fachliche Kontrollen zu behandeln;
  7. Benutzerkonten nur für berechtigte Personen einzurichten und Aktivierungslinks, Aktivierungscodes sowie persönliche Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen;
  8. Anzeichen für einen unbefugten Zugriff, den Verlust von Zugangsdaten, Störungen oder Mängel Bitperts ohne schuldhaftes Zögern und mit einer möglichst nachvollziehbaren Beschreibung mitzuteilen;
  9. bei unplausiblen Messwerten, Geräte- oder Verbindungshinweisen sowie nach wesentlichen Änderungen der Installation geeignete Kontrollmessungen und erforderliche Funktionstests durchzuführen;
  10. die für den eigenen Betrieb geltenden gesetzlichen, vertraglichen oder betrieblichen Aufbewahrungspflichten zu prüfen und benötigte Daten während der vereinbarten Verfügbarkeit sowie spätestens vor Ablauf einer angekündigten Export- oder Löschfrist zu exportieren.

(2) Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit, die Einhaltung der Kühlkette, die Auswahl geeigneter Messstellen, die Festlegung zulässiger Temperaturbereiche und Alarmparameter, die fachliche Bewertung von Abweichungen sowie die Durchführung geeigneter betrieblicher Maßnahmen verbleibt beim Kunden.

Die Verantwortung von Bitperts für die vertragsgemäße technische Bereitstellung und Verarbeitung der vom Kunden vorgenommenen Einstellungen bleibt unberührt.

(3) Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, verlängern sich hiervon betroffene Leistungs- und Bereitstellungsfristen angemessen um den Zeitraum, in dem Bitperts aufgrund der fehlenden Mitwirkung an der Leistungserbringung gehindert ist.

Bitperts wird den Kunden auf eine erkennbare fehlende Mitwirkung und deren mögliche Auswirkungen hinweisen, soweit dies nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist.

(4) Entsteht Bitperts aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung ein zusätzlicher Aufwand, der nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist, darf dieser nur nach vorheriger Information des Kunden und auf Grundlage ausdrücklich vereinbarter Preise oder einer gesonderten Vereinbarung in Textform berechnet werden.

Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche von Bitperts.

9. Dokumentation, Speicherung und Datenexport

(1) Bitperts hält Messwerte, Statusinformationen und Alarmereignisse während der Vertragslaufzeit für einen rollierenden Zeitraum von drei Jahren im PenguSense-Portal zur Anzeige und zum Export bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die jeweils älteren Daten gelöscht.

(2) Die Speicherdauer von drei Jahren ist keine Zusage, dass dieser Zeitraum für sämtliche gesetzlichen oder betrieblichen Aufbewahrungspflichten des Kunden ausreichend oder erforderlich ist.

(3) Der Kunde kann die im PenguSense-Portal verfügbaren Daten während der Vertragslaufzeit im vorgesehenen Funktionsumfang als PDF und/oder CSV exportieren. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, exportierte Unterlagen auf Vollständigkeit und Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu prüfen und benötigte Daten rechtzeitig zu sichern.

(4) Nach einer Kündigung nennt Bitperts dem Kunden in der Kündigungsbestätigung das konkrete Vertragsende und weist ihn darauf hin, benötigte Mess-, Alarm- und Ereignisdaten bis zu diesem Zeitpunkt zu exportieren. Die Kündigungsbestätigung enthält einen Link oder eine Anleitung zur Exportfunktion im PenguSense-Portal. Portalzugang und Exportmöglichkeit bleiben bis zum Vertragsende verfügbar.

(5) Mit Vertragsende endet der Zugang zum PenguSense-Portal. Ein gesonderter Export oder Download-Link wird nach Vertragsende nicht bereitgestellt. Die im Portal gespeicherten Kundendaten werden anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.

(6) Bitperts trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten vor Verlust. Ein vollständiger Schutz vor Datenverlust kann technisch jedoch nicht garantiert werden.

(7) In technischen Sicherungskopien enthaltene Daten werden im Rahmen der in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beziehungsweise den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschriebenen regulären Backup- und Überschreibungszyklen gelöscht.

Bis zur Überschreibung werden diese Daten nicht für den regulären Geschäftsbetrieb verwendet und nur verarbeitet, soweit dies für Sicherungs- und Wiederherstellungszwecke erforderlich ist.

(8) Bitperts erstellt angemessene technische Sicherungskopien zur Wiederherstellung des Plattformbetriebs. Diese Sicherungskopien dienen nicht als individuelles Archiv des Kunden und begründen keinen Anspruch auf die Wiederherstellung einzelner, vom Kunden gelöschter oder nicht rechtzeitig exportierter Datensätze, sofern eine solche Wiederherstellung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde soll für geschäftskritische Nachweise regelmäßig eigene Exporte erstellen.

(9) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Bitperts für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Buchhaltungs- oder Geschäftsunterlagen bleiben unberührt. Solche Unterlagen werden getrennt von den produktiven PenguSense-Daten und ausschließlich für die jeweils zulässigen Zwecke aufbewahrt.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit Bitperts personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Bitperts Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

(2) Die Verarbeitung im Auftrag erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss abgeschlossen sein, bevor Funktionen für die produktive Nutzung freigeschaltet werden, durch die Bitperts personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Die vorherige Anlage eines Unternehmenskontos und die Verarbeitung der für Vertragsanbahnung, Vertragsverwaltung und Einrichtung erforderlichen Daten in eigener Verantwortlichkeit von Bitperts bleiben hiervon unberührt.

(3) Der Kunde ist im Rahmen seiner Verantwortlichkeit insbesondere dafür zuständig,

  1. dass die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist;
  2. dass für die Verarbeitung der Daten von Portalbenutzern, Beschäftigten, Alarmempfängern und sonstigen betroffenen Personen eine geeignete Rechtsgrundlage besteht;
  3. dass die betroffenen Personen die erforderlichen Datenschutzinformationen erhalten;
  4. dass nur erforderliche, richtige und aktuelle personenbezogene Daten in PenguSense hinterlegt werden; und
  5. dass seine Weisungen an Bitperts den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Dies gilt insbesondere für Namen, geschäftliche Kontaktdaten, Telefonnummern und sonstige Angaben von Alarmempfängern.

(4) Die Verantwortung des Kunden nach Absatz 3 lässt die eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Bitperts als Auftragsverarbeiter unberührt.

Bitperts verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung ausschließlich nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.

(5) Bitperts verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit dies insbesondere für

  1. die Bearbeitung von Anfragen und Angeboten,
  2. die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses,
  3. die Kunden-, Vertrags- und Abrechnungsverwaltung,
  4. die Bearbeitung von Support- und Serviceanfragen,
  5. die Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität und Missbrauchsprävention sowie
  6. die Erfüllung gesetzlicher Pflichten

erforderlich ist.

Diese Verarbeitungen richten sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und den hierzu bereitgestellten Datenschutzinformationen.

(6) Einzelheiten der Auftragsverarbeitung, insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungsleistungen sowie Rückgabe und Löschung von Daten, ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Soweit Regelungen dieser AGB und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für eine Verarbeitung im Auftrag voneinander abweichen, geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

11. Verfügbarkeit, Wartung und Drittanbieter

(1) Bitperts betreibt die PenguSense-Plattform mit angemessener kaufmännischer und technischer Sorgfalt.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, bestimmte Reaktionszeiten, Entstörungszeiten oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.

Benötigt der Kunde für seinen Betrieb bestimmte Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, müssen diese vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Bitperts darf Wartungen, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen, Systemanpassungen und Weiterentwicklungen durchführen, soweit diese der Sicherheit, Stabilität, vertragsgemäßen Bereitstellung oder Verbesserung von PenguSense dienen.

Planbare Wartungen, die voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen der Nutzung führen, werden dem Kunden, soweit zumutbar, vorab angekündigt.

(3) Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen, notwendigen Fehlerbehebungen oder Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform darf Bitperts Maßnahmen auch ohne vorherige Ankündigung durchführen.

Bitperts wird den Kunden über erhebliche hierdurch verursachte Beeinträchtigungen nachträglich informieren, soweit dies nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist.

(4) Soweit eine bestimmte Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde, bleiben bei deren Berechnung insbesondere folgende Zeiten außer Betracht, sofern die jeweilige Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt:

  1. angekündigte Wartungsfenster,
  2. Beeinträchtigungen im Verantwortungsbereich des Kunden,
  3. Ausfälle oder Störungen der vom Kunden bereitzustellenden Strom-, Internet-, Netzwerk- oder Funkverbindungen,
  4. Störungen allgemein verfügbarer Telekommunikationsnetze, Mobilfunknetze, Internetinfrastrukturen oder Endgeräte,
  5. höhere Gewalt und sonstige Ereignisse außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von Bitperts sowie
  6. notwendige Sicherheitsmaßnahmen, soweit sie zur Abwehr konkreter Risiken für die Plattform, Kundendaten oder andere Kunden erforderlich sind.

Die Verantwortlichkeit von Bitperts für von Bitperts zu vertretende Störungen bleibt unberührt.

(5) Einzelne Funktionen und Schnittstellen können von Diensten Dritter abhängen, insbesondere von E-Mail-, SMS-, Telefonie-, Messenger-, Cloud-, Hosting-, Netzwerk- oder LoRaWAN-Diensten.

Änderungen der Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen, technischen Schnittstellen oder Sicherheitsanforderungen solcher Dienste können Auswirkungen auf einzelne Funktionen von PenguSense haben.

(6) Bitperts darf eingesetzte Drittanbieter, technische Verfahren, Schnittstellen oder Übertragungswege aus sachlichem Grund ersetzen oder anpassen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und die vertraglich vereinbarte Hauptleistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei technischen Änderungen, Sicherheitsanforderungen, wirtschaftlich oder rechtlich unzumutbarer Fortführung eines eingesetzten Dienstes, Verbesserungen der Stabilität oder Sicherheit, geänderten Anforderungen von Drittanbietern oder dem Wegfall beziehungsweise der Einschränkung eines bisher eingesetzten Dienstes.

Bitperts wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren, soweit diese die Nutzung von PenguSense erheblich beeinflussen.

(7) Die Verantwortlichkeit von Bitperts für eigene Pflichtverletzungen sowie für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

12. Support und Störungsbearbeitung

(1) Support wird über die im Angebot, im PenguSense-Portal oder auf der PenguSense-Website benannten Kontaktwege angeboten.

Bestimmte Supportzeiten, Reaktionszeiten, Behebungszeiten oder Wiederherstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich nach Kenntnisnahme über einen der vorgesehenen Kontaktwege zu melden.

Die Meldung soll eine nachvollziehbare Beschreibung, den Zeitpunkt des Auftretens, betroffene Standorte, Kühlpunkte, Geräte, Alarmkanäle, Benutzerhandlungen, Fehlermeldungen, Screenshots sowie sonstige für die Fehleranalyse zumutbar verfügbare Informationen enthalten.

(3) Der Kunde unterstützt Bitperts bei der Fehleranalyse und Störungsbehebung in zumutbarem Umfang.

Hierzu gehört insbesondere, auf Rückfragen zu reagieren, erforderliche Informationen bereitzustellen, erkennbare Fehlkonfigurationen zu prüfen, Funktionstests durchzuführen und den Zugang zu betroffenen Geräten oder Systeminformationen zu ermöglichen, soweit dies zur Bearbeitung erforderlich ist.

(4) Bitperts darf zur Störungsanalyse, Fehlerbehebung, Wartung oder Sicherheitsprüfung technische Diagnosen, Protokollauswertungen und, soweit erforderlich, Fernzugriffe durchführen.

Ein Fernzugriff auf kundenbezogene Systeme, Geräte oder Konten erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden, nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie der jeweils geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(5) Soweit Bitperts im Rahmen des Supports Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder solche Daten verarbeitet, erfolgt dies je nach Verarbeitung entweder in eigener Verantwortlichkeit von Bitperts oder im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Kunde soll bei Supportanfragen keine personenbezogenen Daten übermitteln, die für die Bearbeitung der Anfrage nicht erforderlich sind.

(6) Bitperts ist berechtigt, Support- und Diagnosemaßnahmen zu dokumentieren, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, zur Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen, zur Sicherheit der Plattform oder zur Erfüllung gesetzlicher beziehungsweise vertraglicher Pflichten erforderlich ist.

(7) Supportleistungen für Störungen, die auf einem von Bitperts zu vertretenden Mangel oder einer von Bitperts zu vertretenden Leistungsstörung beruhen, erfolgen ohne gesonderte Vergütung.

Zusätzlicher Aufwand, der durch vom Kunden zu vertretende Ursachen entsteht, insbesondere durch fehlerhafte Konfiguration, unzutreffende Angaben, fehlende Mitwirkung, ungeeignete technische Voraussetzungen, kundenseitige Netzwerk- oder Firewall-Einstellungen oder nicht vereinbarte Sonderwünsche, kann nur berechnet werden, wenn hierfür eine ausdrückliche Vergütungsgrundlage besteht oder eine gesonderte Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

(8) Gesetzliche Mängelrechte und die vertraglich vereinbarten Haftungsregelungen bleiben unberührt.

13. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket, dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die monatliche Grundvergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat fällig. Gesondert vereinbarte verbrauchsabhängige, Zusatz- oder Serviceleistungen können monatlich nachträglich abgerechnet werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bitperts darf Zahlungsdienstleister einsetzen.

(4) Bitperts kann die wiederkehrende Vergütung höchstens einmal jährlich an nach Vertragsschluss eingetretene, nachweisbare Änderungen der für die Leistung maßgeblichen Hardware-, Kommunikations-, Cloud-, Lizenz-, Energie-, Personal-, Support-, Versand- oder regulatorischen Kosten anpassen. Eine Erhöhung darf die eingetretene Steigerung der Gesamtkosten für die betroffene Leistung nicht überschreiten; Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen.

(5) Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und nachvollziehbar begründet. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

(6) Gerät der Kunde länger als 30 Tage in Zahlungsverzug und begleicht er den Rückstand nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, darf Bitperts den Zugang vorübergehend sperren und/oder aus wichtigem Grund kündigen. Eine Sperre wird dem Kunden grundsätzlich vorher angekündigt, soweit keine dringenden Sicherheits- oder Missbrauchsgründe entgegenstehen.

14. Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung

(1) Der Vertrag wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit einer Grundlaufzeit von einem Monat geschlossen.

(2) Der Vertrag kann jederzeit in Textform gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums wirksam. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat.

(3) Ein Upgrade oder die Hinzubuchung weiterer Kühlpunkte ist nach technischer Verfügbarkeit grundsätzlich jederzeit möglich. Ein Downgrade wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, sofern die verbleibende Hardware- und Kühlpunktanzahl dem gewählten Paket entspricht.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Bitperts liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, fortgesetzter vertragswidriger Nutzung, Manipulation der Hardware, vorsätzlicher Plattformüberlastung oder schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten vor.

(5) Nach Vertragsende gelten die Regelungen zum Datenexport und zur Rückgabe der Hardware. Eine Erstattung anteiliger Monatsentgelte erfolgt nicht, sofern die Beendigung nicht von Bitperts zu vertreten ist.

15. Änderungen der Leistungen

(1) Bitperts darf die Plattform und ihre Funktionen weiterentwickeln, ändern oder durch technisch gleichwertige Lösungen ersetzen, soweit der vereinbarte Vertragszweck und die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben.

(2) Änderungen, die aufgrund gesetzlicher, behördlicher, sicherheitsrelevanter oder technischer Anforderungen erforderlich sind, dürfen mit angemessener Vorankündigung vorgenommen werden. Bei dringenden Sicherheitsrisiken kann die Ankündigung nachgeholt werden.

(3) Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang, wird Bitperts den Kunden informieren und ihm ein angemessenes Sonderkündigungsrecht einräumen.

16. Nutzungsrechte und Schutz der Plattform

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die PenguSense-Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

Die Nutzung ist nur durch den Kunden und die von ihm hierfür eingerichteten berechtigten Benutzer zulässig.

(2) Alle Rechte an der PenguSense-Plattform, der Software, Benutzeroberfläche, Dokumentation, technischen Konzeption, Datenbankstruktur, Marken, Kennzeichen und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben bei Bitperts oder den jeweiligen Rechteinhabern, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.

(3) Der Kunde darf die Plattform, Software, Schnittstellen, Dokumentation oder sonstige geschützte Bestandteile nicht ohne vorherige Zustimmung von Bitperts

  1. unterlizenzieren, weitervermieten, verleasen, veräußern oder Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen,
  2. öffentlich zugänglich machen oder als Bestandteil eines eigenen Dienstes gegenüber Dritten anbieten,
  3. vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder sonst versuchen, Quellcode, technische Strukturen, Geschäftsgeheimnisse oder nicht öffentlich zugängliche Informationen zu erlangen,
  4. technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen, Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen umgehen oder entfernen,
  5. über nicht freigegebene Schnittstellen, automatisierte Abfragen, Scraping, Bots oder vergleichbare Verfahren nutzen oder
  6. für rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Zwecke einsetzen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Der Kunde darf keine Maßnahmen vornehmen oder ermöglichen, die die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit der Plattform, der Hardware, der technischen Infrastruktur oder der Systeme anderer Kunden beeinträchtigen können.

Unzulässig sind insbesondere das Einbringen von Schadcode, unbefugte Zugriffstests, Penetrationstests oder Lasttests ohne vorherige Zustimmung von Bitperts, die Umgehung von Authentifizierungs- oder Berechtigungssystemen sowie der Versuch, auf Daten, Konten oder Systeme zuzugreifen, für die keine Berechtigung besteht.

(5) Der Kunde hat Bitperts unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung, einem unbefugten Zugriff, einer Sicherheitslücke oder einem sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfall im Zusammenhang mit PenguSense erlangt.

(6) Bitperts ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung angemessene technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die Plattform, Kundendaten oder andere Kunden erforderlich ist.

Bitperts wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren, soweit dadurch die Sicherheit der Plattform, die Aufklärung des Vorfalls oder berechtigte Interessen Dritter nicht gefährdet werden.

Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Parteien bleiben unberührt.

17. Mängel und Gewährleistung

(1) Für Mängel der Plattform und der bereitgestellten Hardware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit sie auf die jeweilige Leistung anwendbar sind. Für während der Mietzeit auftretende Mängel gilt außerdem die gesetzliche Anzeigepflicht.

(3) Bitperts darf Mängel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Reparatur, Austausch oder Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung beseitigen.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit die Störung auf unsachgemäßer Montage, eigenmächtiger Veränderung, ungeeigneten Umgebungsbedingungen, fehlender Internet- oder Stromversorgung oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsbeginn vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

18. Haftung

(1) Bitperts haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie nach Maßgabe der jeweiligen Garantieerklärung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Bitperts auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Bitperts für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit die Haftung nach Absatz 2 begrenzt ist, umfasst die Begrenzung auch mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, soweit diese nicht zum vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden gehören.

(4) Bitperts haftet nicht für Schäden oder Warenverluste, soweit diese auf Umständen beruhen, die vom Kunden zu vertreten sind. Hierzu gehören insbesondere

  1. ungeeignete oder fehlerhaft konfigurierte Temperaturgrenzen und Alarmparameter,
  2. eine fehlende oder verspätete Reaktion auf Alarmierungen oder Hinweise,
  3. unzutreffende oder nicht aktuell gehaltene Kontaktdaten,
  4. eine ungeeignete oder unsachgemäße Installation beziehungsweise Platzierung der Sensoren,
  5. eine vom Kunden zu verantwortende Unterbrechung der Strom- oder Internetversorgung oder
  6. die Verletzung sonstiger Einrichtungs-, Prüfungs- oder Mitwirkungspflichten des Kunden.

Haben Umstände aus den Verantwortungsbereichen beider Parteien zur Entstehung oder Höhe des Schadens beigetragen, richtet sich die Ersatzpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.

(5) Bitperts haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Ausfälle allgemein verfügbarer Telekommunikationsnetze, der öffentlichen Stromversorgung oder durch sonstige außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von Bitperts liegende Ereignisse verursacht werden, soweit Bitperts diese nicht zu vertreten hat.

Die gesetzliche Verantwortlichkeit von Bitperts für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

(6) PenguSense ist ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der betrieblichen Eigenkontrolle und Dokumentation. Es ersetzt keine angemessenen betrieblichen Notfall-, Hygiene- und Kontrollprozesse. Der Kunde bleibt verpflichtet, geeignete organisatorische und technische Schutzmaßnahmen vorzuhalten und auf erkannte Abweichungen angemessen zu reagieren.

(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von Bitperts.

19. Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignissen, Brand, Krieg, Streik, behördlichen Maßnahmen, Pandemien, großflächigen Strom-, Internet-, Mobilfunk- oder Cloud-Ausfällen oder vergleichbaren Ereignissen.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich und bemüht sich um eine Begrenzung der Auswirkungen. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen.

20. Geheimhaltung

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit können die Parteien Kenntnis von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei oder Dritter erlangen, zu deren Schutz die offenlegende Partei verpflichtet ist.

Als vertrauliche Informationen gelten alle technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen, organisatorischen oder sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich nach ihrem Inhalt, der Art ihrer Übermittlung oder den sonstigen Umständen für die empfangende Partei erkennbar ergibt.

Hierzu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nummer 1 Geschäftsgeheimnisgesetz sowie nicht öffentliche technische Dokumentationen, Konfigurationen, Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen, Preisgestaltungen, Geschäftsprozesse und Produktplanungen.

(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, soweit die empfangende Partei nachweisen kann, dass diese

  1. ihr bereits vor der Offenlegung rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren,
  2. zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
  3. nach der Offenlegung ohne Verstoß der empfangenden Partei gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich wurden,
  4. ihr von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder
  5. von ihr unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.

(3) Die empfangende Partei ist verpflichtet, vertrauliche Informationen

  1. ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden,
  2. mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen und
  3. nur solchen gesetzlichen Vertretern, Beschäftigten, Beratern, Dienstleistern oder Unterauftragnehmern zugänglich zu machen, die diese Informationen für die Durchführung des Vertrags benötigen.

Die empfangende Partei stellt sicher, dass diese Personen in einem der Schutzbedürftigkeit der Informationen angemessenen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Offenlegung vertraulicher Informationen ist zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer vollziehbaren gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist.

Die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig und zumutbar, vorab über die beabsichtigte Offenlegung.

Gesetzlich geschützte Meldungen oder Offenlegungen, insbesondere nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleiben unberührt.

(5) Auf Verlangen der offenlegenden Partei, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertrags, sind vertrauliche Unterlagen, Datenträger, Dateien und hiervon erstellte Kopien zurückzugeben oder zu löschen, soweit sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind.

Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Daten in regulären Sicherungskopien, sofern diese bis zu ihrer planmäßigen Überschreibung weiterhin geschützt und nicht für andere Zwecke verwendet werden.

(6) Die Verpflichtungen dieses Abschnitts gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach deren Beendigung fort.

Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gelten die Verpflichtungen darüber hinaus so lange, wie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt sind.

21. Referenznennung

(1) Eine werbliche Nennung des Kunden durch Bitperts als Kunde, Geschäftspartner oder Referenz bedarf der vorherigen ausdrücklichen Freigabe des Kunden in Textform.

(2) Dies gilt insbesondere für die Verwendung des Unternehmensnamens, des Logos, von Marken, Zitaten, Erfahrungsberichten oder Angaben zum gemeinsamen Projekt auf Websites, in sozialen Medien, Präsentationen, Pressemitteilungen, Fallstudien und sonstigen Werbematerialien.

(3) Die Freigabe kann auf bestimmte Inhalte, Medien, Verwendungszwecke und Zeiträume begrenzt werden. Bitperts hat die erteilten Vorgaben einzuhalten.

(4) Eine entsprechende werbliche Nennung von Bitperts oder PenguSense durch den Kunden bedarf ebenfalls der vorherigen Freigabe in Textform. Die sachliche Bezeichnung von Bitperts beziehungsweise PenguSense als eingesetzter Anbieter oder Dienst ist hiervon nicht erfasst, soweit keine Nutzung als werbliche Referenz erfolgt.

(5) Gesetzlich vorgeschriebene Angaben und rein interne Nennungen ohne Außenwirkung bleiben unberührt.

22. Übertragung des Vertrags

(1) Bitperts darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern dieses in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die vertragsgemäße Leistungserbringung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig in Textform informiert. Werden berechtigte Interessen des Kunden durch die Übertragung wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen.

(2) Eine Übertragung des Vertrags durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Bitperts. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt unberührt.

23. Änderungen dieser AGB

(1) Bitperts ist berechtigt, Regelungen dieser AGB für bestehende Verträge anzupassen, soweit die Anpassung erforderlich ist aufgrund

  1. einer Änderung zwingender gesetzlicher Vorschriften,
  2. einer vollziehbaren behördlichen Anordnung,
  3. einer Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung, durch die eine Regelung dieser AGB unwirksam oder anpassungsbedürftig wird, oder
  4. bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen, die außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von Bitperts liegen und deren Berücksichtigung für den sicheren oder vertragsgemäßen Betrieb von PenguSense erforderlich ist.

Die Änderung muss auf den zur Anpassung erforderlichen Umfang beschränkt und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sein. Das vertragliche Gleichgewicht darf hierdurch nicht wesentlich zulasten des Kunden verschoben werden.

(2) Auf Grundlage des Absatzes 1 dürfen insbesondere keine einseitigen Änderungen vorgenommen werden, die

  1. den wesentlichen Vertragsgegenstand oder den Kern der vereinbarten Leistungen verändern,
  2. die vereinbarte Vergütung erhöhen,
  3. die Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen zulasten des Kunden verändern,
  4. die Haftung von Bitperts weiter beschränken oder
  5. dem Kunden neue wesentliche Leistungs-, Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten auferlegen.

Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform, sofern nicht bereits eine gesonderte und wirksame vertragliche Regelung besteht.

(3) Änderungen nach Absatz 1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens, den Anlass der Änderung sowie eine nachvollziehbare Darstellung der geänderten Regelungen.

(4) Wird der Kunde durch eine Änderung nach Absatz 1 nicht nur unerheblich benachteiligt, kann er den Vertrag bis zum vorgesehenen Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bitperts weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin.

(5) Änderungen, die nicht von Absatz 1 erfasst sind, werden für bestehende Verträge nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.

(6) Die Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung dieser AGB auf der PenguSense-Website wirkt sich nicht auf bereits bestehende Verträge aus, soweit nicht nach Maßgabe dieses Abschnitts eine wirksame Änderung erfolgt.

24. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Dies gilt nicht für individuelle Vereinbarungen, die ausdrücklich oder nachweisbar abweichend getroffen werden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam oder undurchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 14. Juli 2026

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